Bürger- bzw. Öffentlichkeitsbeteiligung bezeichnet die Beteiligung („Partizipation“) der Bürger an einzelnen politischen Entscheidungen und Planungsprozessen. Diese ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben und wird auch oft freiwillig praktiziert.

Immer mehr Menschen wollen bei der Planung und Realisierung von Vorhaben stärker eingebunden werden. Sie fordern gegenüber Politik und Verwaltung eine frühzeitige, offene und kontinuierliche Bürgerbeteiligung ein. Ziel der Politik sowie der Vorhabenträger und Behörden muss es daher sein, eine transparente Planung zu ermöglichen, die die Bürgerinnen und Bürger besser beteiligt und ihnen die Möglichkeit gibt, sich mit Vorschlägen aktiv in den Verfahrensablauf einzubringen. Welche guten Ideen und Praxisbeispiele es hierzu in Baden-Württemberg gibt, lesen Sie hier.