Gewässer- und Hochwasser­schutz

Oft genug gilt es Kommunen an Seen, Bächen oder Flüstern, Sicherheitsaspekte gegen städtebauliche Planungen abzuwägen. Die Beispiele aus Baden-W+rttemebrg zegien, dass in der Notwendigkeit auch eine Chacnce liegen kann.

Problemstellung

Seit Beginn der Siedlungsgeschichte sind Gewässer häufig prägender Bestandteil von Städten und Dörfern, oftmals ursächlich für die Siedlungsgründungen. Denn Meere, Flüsse und Seen sind seit jeher Energie- und Nahrungsquellen und wichtige Transportwege. Durch Begradigungen, den Ausbau von Wasserstraßen und weitere technische Eingriffe im Industriezeitalter wurden Biotope in den Flusslandschaften zerstört, die Gewässerstruktur verändert und die Vielfalt von Flora und Fauna in ihrem Umfeld reduziert. Durch Abwasser, Verkehr, Landwirtschaft, Sport- und Freizeitnutzungen wurde die Gewässergüte z.T. nachhaltig beeinträchtigt. Infolge der Bodenversiegelung können Starkregenfälle und große Niederschlagsmengen heute nicht hinreichend versickern, belasten dadurch die Gewässer und Kläranlagen und gefährden Siedlungen.

Mit dem Klimawandel häufen sich diese Ereignisse, sodass insbesondere die Gefahr prekärer Hochwasserereignisse steigt. Folglich sind neben großräumigen Maßnahmen zur Hochwasserregulierung auch Sicherungsmaßnahmen im Innenbereich der Städte und Gemeinden notwendig, sodass die Integration des Hochwasserschutzes in die Gestaltung der Gewässerlandschaft und städtischer Uferzonen an Gewicht bei der Stadtplanung gewonnen hat.  

Keine bauliche Entwicklung in hochwassergefährdeten Bereichen
Bei jeder Bauleitplanung sind explizit auch die Belange des Hochwasserschutzes in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1 Absatz 6 Baugesetzbuch). Zudem sind gemäß Wasserhaushaltsgesetz neue Baugebiete in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht zulässig (§ 78 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WHG). Neue Baugebiete im Sinne des WHG sind allerdings nur solche, bei denen durch Bauleitplanung oder städtebauliche Satzung auf bisher unbebauter Fläche erstmals eine zusammenhängende Bebauung ermöglicht werden soll. Bei der Um- oder Überplanung ausgewiesener oder faktisch bestehender Baugebiete liegt begrifflich kein neues Baugebiet vor.
(Quelle: „Städtebau und Bauleitplanung bei Hochwasserrisiken und in Überschwemmungsgebieten“, Kompaktinformation, Stand Oktober 2014, www.hochwasserbw.de).

Bauverbote
Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist nach § 78 Absatz 1 WHG grundsätzlich verboten. Dies gilt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ebenso wie im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich. Auch bereits vor Inkrafttreten der festgesetzten Überschwemmungsgebiete baurechtlich zugelassene Vorhaben dürfen nur realisiert werden, wenn zusätzlich eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Dies betrifft nicht nur den Neubau von Gebäuden, sondern z.B. auch die Erweiterung bestehender baulicher Anlagen. Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn die Voraussetzungen des § 78 Absatz 3 WHG erfüllt sind.
(Quelle: „Bauen bei Hochwasserrisiken und in Überschwemmungsgebieten“, Kompaktinformation, Stand Mai 2014, www.hochwasserbw.de).

 

Aufgaben und Lösungsansätze

Gewässer sind bestimmende Elemente der Siedlungsstruktur und des Stadtraums. Plätze am Wasser sind längst ein wichtiger Aspekt der Stadt- und Ortsbildgestaltung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erholungswert der Stadt. Im Fokus der Planungen stehen insbesondere die Korrektur ehemaliger Fehlentwicklungen, wie der intensiven Kanalisierung von Gewässern und die Stärkung ökologischer Funktionen der Gewässer durch den Biotop- und Artenschutz und die Verbesserung der Wasserqualität. Trennsysteme des Regenwassermanagements tragen im Verbund mit der Entsiegelung von Flächen im Innenbereich zu einer Verstetigung der Abflussmengen bei Starkregen bei. Auch die Nutzung hochwassergefährdeter Uferbereiche bedarf der interdisziplinären Planung und wird durch mobile Elemente zur Erhöhung des temporären Schutzes bei Extremereignissen ermöglicht. Insoweit ist bei der Gestaltung der Gewässer und der Uferzonen im Innenbereich ein fachbereichs- und behördenübergreifendes Zusammenwirken notwendig.

Themenfelder sind

  • der Hochwasserschutz im Innenbereich als integrale Maßnahme,
  • die Gestaltung der Gewässer innerhalb des Siedlungsraums und
  • die Renaturierung von Gewässern im Innenbereich.