© Roland Halbe

Architektur

Ein Haus zu bauen, verlangte schon vor dem Smart-Home viel Fachwissen. Neben Architektinnen und Architekten arbeiten Planerinnen und Planer etwa in der technischen Gebäudeausrüstung, dem Brandschutz, der Bauakustik, der Elektrotechnik, der thermischen Bauphysik oder Geothermie. Die Ausführung obliegt Bauwirtschaft und -gewerbe.

Mit Architektur wurde in früheren Jahrhunderten  die „Baukunst“ bezeichnet – im Unterschied zur Errichtung einfacher Wohn- oder Nutzbauten ohne einen besonderen, baukünstlerischen Anspruch. So waren mit dem Bau von Kirchen, Schlössern, Villen und weiteren, anspruchsvollen Gebäuden besondere Anforderungen an deren Planung verbunden, von der Lage und Zuordnung der Räume (Grundriss) über die Gestaltung der Fassaden (Aufriss) bis hin zum Baudekor. 

Die auf den ersten Blick rein zweckhaften, nüchternen Bauten der sog. "Moderne" am Anfang des 20. Jh. (Bauhaus Dessau, Weißenhofsiedlung Stuttgart) haben diese Sichtweise verändert. Das heute überwiegende Verständnis von Architektur meint die Planung bzw. Gestaltung von Gebäuden für die unterschiedlichsten Anforderungen: die Einordnung in den umgebenden Raum, die Funktionalität, die Konstruktion, die Bautechnik und nicht zuletzt die Gestaltung, d. h. den Umgang mit Dimension, Proportion, Materialien, Formen und Farben.

Die Abbildung zeigt von links in das Bild hineinragend das hoch aufragende, fünfgeschossige Wohn- und Geschäftshaus k5 in der Altstadt von Ulm. Es hat eine glatte Betonfassade, quadratische Fenster und ein Satteldach. Im Erdgeschoss befindet sich ein Café, draußen sind Personen an kleinen Tischen und Passanten. Rechts im Hintergrund sind die Türme des Ulmer Münsters zu sehen.

Heute stehen die Planerinnen und Planer vor neuen Herausforderungen. Nicht nur die Auswirkungen durch den Klimawandel und die Energiewende sind bei der Planung eines Gebäudes zu berücksichtigen, auch die Vielzahl unterschiedlicher Lebensstile und -bedürfnisse (z. B. barrierefreies Wohnen). Architektur soll nachhaltig sein und Nachhaltigkeit fördern. Den rechtlichen Rahmen bilden der Bebauungsplan, die Baunutzungsverordnung, möglicherweise weitere Satzungen nach dem Baugesetzbuch, wie z.B. eine Erhaltungssatzung, zudem die Landesbauordnung (LBO) und auch Gestaltungssatzungen auf kommunaler Ebene.