Wohnraumoffensive: Kommunen können Beratungsgutscheine beantragen

Baden-Württemberg

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat das Kompetenzzentrum Wohnen BW weiterentwickelt.

Ab sofort können Städte und Gemeinden, die eine Beratung zur Schaffung von bezahlbarem und sozialem Wohnraum in Anspruch nehmen möchten, Fördergutscheine für vier Beratungsmodule erhalten.

Die Kommunen sind ab dem 1. Juli 2024 frei in ihrer Entscheidung, welches Beratungsunternehmen sie unter Beachtung der Vergabevorschriften beauftragen wollen. Auch sind künftig Gemeinderatsbeschlüsse keine Fördervoraussetzung mehr. Das macht das Verfahren schlanker und die Kommunen können künftig noch schneller und einfacher von den Beratungsleistungen profitieren. Möglich sind Beratungen zu verschiedensten Bereichen rund um das Schaffen von Wohnraum – von der Analyse der Flächenpotenziale, über Tipps zur Konzipierung von Beteiligungsveranstaltungen und passgenauen Vergabeverfahren bis hin zum kommunalen Projektmanagement.

Weitere Informationen beim Ministerium unter diesem link sowie beim Kompetenzzentrum Wohnen.