Nichtinvestive Städtebauförderung 2025 startet
Fördermittel
Das Land stellt im Jahr 2025 erneut eine Million Euro für nichtinvestive Städtebauförderung zur Verfügung. Städte und Gemeinden können bis 30. November 2025 Anträge einreichen.
Von Sportangeboten zur Sturzprävention über Bürgerfeste, Nachbarschaftshilfe sowie eine bedarfsgerechte Nahversorgung und Mittagstische bis hin zum Repair-Café, Spielangeboten für Kinder und dem Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten – das Programm bietet Kommunen vielfältige Möglichkeiten.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird.