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Denkmalpflege

So vielfältig wie das Spektrum der Kulturdenkmale ist die Palette der Fachleute, die sich mit diesen befassen, so etwa für Baudenkmalpflege, Gartendenkmalpflege, technische und archäologische Denkmale, für Restaurierung und Sanierung sowie für Planungs- und Bauleistungen etc.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (Foto: Stephan Baumann bild_raum, Karlsruhe)

Die Siedlungen im Land, seien es Dörfer oder Städte, haben sich in den meisten Fällen über viele Jahrhunderte und auf ganz unterschiedliche Weise entwickelt. Viele Faktoren haben diese Entwicklung beeinflusst: geografische, naturräumliche, wirtschaftliche, verkehrliche, politische, gesellschaftliche, kulturelle …. Das Gesicht der Städte und Gemeinden, aber auch der Kulturlandschaften, ist Ausdruck der Art und Weise, wie Menschen die Aufgaben, die sich ihnen im Lauf der Entwicklung in den sich wandelnden Epochen stellten, bewältigt haben und welche planerischen und baulichen Lösungen sie dafür fanden. 

Historische Orts- und Stadtkerne, Stadterweiterungsgebiete und eine Vielzahl von historischen Bauten unterschiedlicher Nutzung sind Speicher dieser geschichtlichen Aussagen, begreifbare und erlebbare Zeugnisse, kulturelles Gedächtnis der Gesellschaft. Dabei können wissenschaftliche, künstlerische oder auch kultur- und heimatgeschichtliche Werte oder alles zusammen vermittelt werden. Besteht wegen dieser Bedeutung z. B. eines Gebäudes, eines Ensembles oder einer ganzen Altstadt ein öffentliches Interesse an der Erhaltung, können diese unter Denkmalschutz gestellt werden. Das zieht für Eigentümer solcher Baulichkeiten oder deren Nachbarn Verpflichtungen nach sich, birgt aber ggf. auch die Möglichkeit von Förderungen.

Die Abbildung zeigt den kargen Innenraum der "Alten Kelter" in Kirchheim am Neckar mit einem schlichten Estrich, Wänden aus weiß getünchtem Ziegelmauerwerk mit vereinzelten schwarzen Vorhängen sowie einem mächtigen offenen Dachstuhl, der auf zwei Stützen ruht, die in der Bildmitte zu sehen sind.
Innenraum der "Alten Kelter" in Kirchheim am Neckar mit offenem Dachstuhl
(Foto: Volker Schrank)

Das öffentliche Erhaltungsinteresse wird vom Landesamt für Denkmalpflege festgestellt, oftmals auch aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung. Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz (DSchG). Gemeinsam mit den Eigentümern, den Planerinnen und Planern, anderen Fachbehörden sowie den ausführenden Handwerker/innen erarbeiten die Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger Strategien, wie historische Gebäude und Ensembles für die Zukunft erhalten und zugleich für die Nutzungsansprüche unserer Zeit vitalisiert werden können.