Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 L-BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.baukultur-bw.de des Ministeriums.

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Dokumente (PDF, Abbildungen), die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden, und teilweise Dokumente (PDF, Abbildungen), die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
  • Videos, die vor dem 23.09.2020 eingestellt wurden, haben keinen Untertitel und keine Audiodeskription.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. November 2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 2 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO). Auf Grundlage dieser Bewertung wurde die Website umfassend überarbeitet und die Barrierefreiheit bis auf die oben genannten Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen hergestellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 22. November 2021 überprüft und geändert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Straße 4
70174 Stuttgart
Telefon: +49 711 123-2916
baukultur@mlw.bwl.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.