Entsiegelungsprämie

Fördermittel

BW

Mit der neuen Entsiegelungsprämie können Kommunen für die vollständige Entsiegelung einer Fläche, die in ihrem Eigentum steht, je nach entstandenen Kosten eine Zuwendung von bis zu 40.000 Euro bekommen, für eine Teilentsiegelung bis zu 24.000 Euro. Teilentsiegelungen sind Maßnahmen, bei denen eine zuvor versiegelte Fläche mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen versehen wird. Die Prämie wird pro kommunaler Fläche ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Maßnahme gestellt wird.

Der Prämienkatalog tritt am 16. Februar 2026 in Kraft. Er tritt spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft, sofern er nicht durch die zuständige oberste Landesbehörde, dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, verlängert wird.

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