Verstetigungsprämie

Fördermittel

BW

Mit der neuen Verstetigungsprämie belohnt das Land mit bis zu 40.000 Euro Kommunen sowie Träger der Regionalplanung, die eine kommunale Flächenmanagerin oder einen kommunalen Flächenmanager (Öffnet in neuem Fenster) dauerhaft in ihrem Stellenplan verankern oder dies bereits in den vergangenen zwölf Monaten getan haben. Kommunale Flächenmanagerinnen und -manager fungieren als Bindeglied zwischen Kommune(n), Eigentümern, Investoren und Bürgerschaft, beraten zum Thema „Innenentwicklung“ und mobilisieren Flächen für die zeitnahe Nutzung. 

Die befristete Einstellung kommunaler Flächenmanagerinnen und -manager wird vom Land bereits für bis zu drei Jahre und mit bis zu 120.000 Euro im Rahmen seines Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ (Öffnet in neuem Fenster) gefördert. Seit 2016 konnte so landesweit die Arbeit von 39 Flächenmanagerinnen und -managern zeitlich befristet finanziell unterstützt werden.

Der Prämienkatalog tritt am 16. Februar 2026 in Kraft. Er tritt spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft, sofern er nicht durch die zuständige oberste Landesbehörde, dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, verlängert wird

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