Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (KlimaRäume)
Fördermittel
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 1. April 2026 den fünften Projektaufruf des Bundesprogramms Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel gestartet. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis zum 30. Juni 2026 geeignete Projekte einzureichen.
Der Deutsche Bundestag hat aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) Programmmittel in Höhe von 80 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ (KlimaRäume) bereitgestellt.
Die geförderten Vorhaben sollen maßgeblich zur Bewältigung von Klimawandelfolgen wie Trockenheit, Hitze und extremen Wettereignissen beitragen. Sie unterstützen die Temperatur- und Wasserregulierung und entfalten eine räumliche Wirkung. Im Fokus stehen naturbasierte Lösungen der blau-grünen Infrastruktur, die gleichzeitig einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten (CO2-Aufnahme aus der Atmosphäre).
Gefördert werden sowohl investive als auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen.
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (Kommunen) sowie Landkreise, in deren Gebiet und Eigentum sich das zu fördernde Projekt befindet.