© AG FREIRAUM Landschaftsarchitekten

Landschafts­architektur

Mit den Folgen des Klimawandels wird die Bedeutung von Grün- und Wasserflächen immer deutlicher. Grün-blaue Infrastrukturen zu planen, verlangt Sachverstand aus vielen Bereichen, etwa Landschaftsarchitektur, Umweltschutztechnik, Wasserwirtschaft etc.

Landschaftsarchitektur ist eine vergleichsweise junge Disziplin, die im Zusammenhang mit der barocken Gartenkunst und den englischen Landschaftsgärten des 19. Jh. entstand. Die planvolle Anlage dieser Gärten bzw. Parkanlagen erforderte besonderen gestalterischen und botanischen Sachverstand, der mit der Zeit einen eigenständigen Berufsstand hervorbrachte, den der Garten- und Landschaftsarchitektin bzw. -architekten. 

Besondere Bedeutung hat die Landschaftsarchitektur heute für die Planung von Grün- und Freiräumen: von öffentlichen Parks und Gärten, von Ufergestaltungen und der Renaturierung von Gewässern aber auch für die Gestaltung von Innenhöfen von größeren Gebäudeblöcken, von Quartiersplätzen und -grünanlagen, Pocketparks, Dachgärten, Spielplätzen, Sport- und Freizeitanlagen usw. Landschaftsarchitektur hat einen hohen Anteil an der Gestaltung gesunder, insbesondere öffentlicher Lebensräume, denn qualitätvolle Grün- und Freiräume haben nicht nur eine klimatisch ausgleichende Wirkung sondern auch einen großen Gesundheits- und Erholungswert. 

Vom Bildvordergrund in die Tiefe verlaufend zeigt die Abbildung den Fluss Brenz, der rechts von einer begrünten Böschung mit bunten Sträuchern gesäumt sowie etwas weiter seitlich von Gebäuden flankiert wird.

Aus diesem Grund werden bereits in der Raumordnung und anschließend in der Stadtplanung Flächen für Grün- und Freiräume ausgewiesen, wie z. B. übergeordnete Grünzüge in der Regionalplanung oder vernetzte Grün- und Freiräume, Quartiersplätze und -gärten und die Umgestaltung von Brachflächen in naturnahe Räume in der Stadtplanung. Landschaftsarchitekten und -architektinnen wirken schon auf Ebene der Raumordnung und der Bauleitplanung mit und erstellen z.B. Landschaftspflegerische Begleitpläne oder Grünordnungspläne.