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Landes-Behinderten­beauftragte

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertenbeauftragte) wurde vom Herrn Ministerpräsidenten für die Dauer der Wahlperiode des Landtags bestellt. Sie ist als Nichtregierungsmitglied bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben weisungsungebunden und ressortübergreifend tätig.

Die Landes-Behindertenbeauftragte überwacht die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen. Sie wirkt darauf hin, dass die Verpflichtung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Die Landes-Behindertenbeauftragte setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen von Frauen und Männern mit Behinderungen berücksichtigt und Benachteiligungen beseitigt werden.

Gleichberechtigte Teilhabe als Grund- und Menschenrecht

Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind die menschenrechtlichen Vorgaben für alle Lebensbereiche der seit 2009 verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention. Die Baukultur ist somit unmittelbarer Adressat der menschenrechtlichen Verpflichtung, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anzuerkennen und bauliche Anlagen und den öffentlichen Raum umfassend barrierefrei zu planen, zu bauen und zu gestalten sowie zugänglich und nutzbar zu machen. Menschen mit Behinderungen und deren Interessenvertretungen bringen sich dabei gerne als Expertinnen und Experten in eigener Sache ein.

Mehr Informationen: Sozialministerium Baden-Württemberg - Landes-Behindertenbeauftragte