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Landkreistag Baden-Württemberg

Im Landkreistag Baden-Württemberg haben sich die 35 baden-württembergischen Landkreise zusammengeschlossen. Der Landkreistag ist einer der drei Kommunalen Landesverbände, die von der Landesverfassung mit besonderen Mitwirkungsbefugnissen ausgestattet sind. Der Landkreistag vertritt die Interessen der Landkreise und Landratsämter gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, fördert den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen und berät die Landratsämter in Einzelfragen.

Die Stärkung der Baukultur ist den Landkreisen ein wichtiges Anliegen. Als investitionsstarke öffentliche Bauherren achten die Landkreise sowohl bei der Errichtung als auch bei der Instandhaltung und Sanierung etwa von Schulen und Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern und Kulturzentren auf eine hohe Gestaltungsqualität von Gebäuden und Außenanlagen. Zugleich legen sie dabei großen Wert auf eine ökologische und energiesparende Bau- und Betriebsweise. In vorgeschalteten Architektenwettbewerben sehen die Landkreise ein wichtiges Instrument, um das Anliegen der Baukultur voranzutreiben. 

Die Landkreise engagieren sich darüber hinaus im Rahmen von Auszeichnungsverfahren für die Baukultur. Prämiert werden etwa beispielhaftes Bauen im Landkreis oder aber gelungene innerörtliche Sanierungen. Den Landkreisen geht es um lebenswerte, identitätsstiftende Orte, in denen die Menschen gerne und lustvoll zuhause sind, arbeiten und ihre Freizeit verbringen.

Amtierender Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg ist Landrat Joachim Walter (Tübingen).