Regierungspräsidium Stuttgart
Landesamt für Denkmalpflege / Ingenieurbau / Städtebauförderung
                
            Landesamt für Denkmalpflege - eine Zukunft für die gebaute Vergangenheit
Baukultur – Kulturdenkmale: Nicht von ungefähr steckt das Wort „Kultur“ in beiden Begriffen. Ein Grundsatz der Arbeit des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart ist es, Kulturdenkmale als Zeugnisse vergangener Zeiten und Kulturen zu erhalten. Sie vermitteln nicht nur Geschichte, sondern sind Teil der Geschichte und ermöglichen es, „Geschichte anzufassen”. Deshalb ist es Aufgabe der Denkmalpflege, dazu beizutragen, diese Dokumente möglichst unverfälscht in ihrer vorhandenen Substanz zu sichern und an nachfolgende Generationen als „echtes” Kulturerbe, als Baukultur der Vergangenheit, weiterzugeben.
Ansprechpartnerin:
 Beata Hertlein
 Referat Denkmalfachliche Vermittlung
 Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
 Berliner Straße 12
 73728 Esslingen (Neckar)
 
 Dienstsitz
 Alexanderstraße 48
 72072 Tübingen
 
 Telefon: +49 (7071) 757 24 59
 Telefax: +49 (711) 90 44 54 44
 Mail: beata.hertlein@rps.bwl.de
Technik und Kreativität - Ingenieurbau
Der Brückenbau gilt als Königsdisziplin des Ingenieurbaus: Jedes Brückenbauwerk stellt ein räumliches Objekt in der Landschaft dar, das den Raum strukturiert und rhythmisiert. Dementsprechend hat der Brückenbau nicht ausschließlich technische Fragestellungen zu lösen, sondern ist eine räumliche Auseinandersetzung mit dem Ort, der Zeit und dem Material. Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat die Aufgabe, bei Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass ein ausgewogenes Produkt in technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht entsteht – ein echtes Kunstwerk eben.
Ansprechpartner:
 Christian Schwarz
 Leiter des Referates 43 – Ingenieurbau
 Regierungspräsidium Stuttgart
 Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
 Telefon: +49 (711) 904-0
 Telefax: +49 (711) 904-11190
 Mail: Christian.Schwarz@rps.bwl.de
Räume nutzen und Historisches bewahren – Städtebauförderung im Land und in den Kommunen
Anträge für die jährlichen Programme der städtebaulichen Erneuerung - Landessanierungsprogramm und Bund-Länder-Programme - können von den Städten und Gemeinden über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium gestellt werden. Das Regierungspräsidium legt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen einen nach Dringlichkeit geordneten Entscheidungsvorschlag vor. Außerdem werden vom Regierungspräsidium als Bewilligungsstelle Bescheide erstellt und Auszahlungsanträge sowie Abrechnungen bearbeitet.
Jährliche Programmausschreibung
Tag der Städtebauförderung (jährlich im Mai)
Ansprechpartner:
 Dr. Martin Schelberg
 Referat 22 (Sachgebiet Stadtsanierung)
 Regierungspräsidium Stuttgart
 Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
 Telefon: +49 (711) 904-0
 Telefax: +49 (711) 904-11190
 Mail: martin.schelberg@rps.bwl.de