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Regierungs­präsidium Stuttgart

Landesamt für Denkmalpflege / Ingenieurbau / Städtebauförderung

Landesamt für Denkmalpflege - eine Zukunft für die gebaute Vergangenheit

Baukultur – Kulturdenkmale: Nicht von ungefähr steckt das Wort „Kultur“ in beiden Begriffen. Ein Grundsatz der Arbeit des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart ist es, Kulturdenkmale als Zeugnisse vergangener Zeiten und Kulturen zu erhalten. Sie vermitteln nicht nur Geschichte, sondern sind Teil der Geschichte und ermöglichen es, „Geschichte anzufassen”. Deshalb ist es Aufgabe der Denkmalpflege, dazu beizutragen, diese Dokumente möglichst unverfälscht in ihrer vorhandenen Substanz zu sichern und an nachfolgende Generationen als „echtes” Kulturerbe, als Baukultur der Vergangenheit, weiterzugeben.

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Ansprechpartnerin:
Beata Hertlein
Referat Denkmalfachliche Vermittlung
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Berliner Straße 12
73728 Esslingen (Neckar)

Dienstsitz
Alexanderstraße 48
72072 Tübingen

Telefon: +49 (7071) 757 24 59
Telefax: +49 (711) 90 44 54 44
Mail: beata.hertlein@rps.bwl.de


Technik und Kreativität - Ingenieurbau

Der Brückenbau gilt als Königsdisziplin des Ingenieurbaus: Jedes Brückenbauwerk stellt ein räumliches Objekt in der Landschaft dar, das den Raum strukturiert und rhythmisiert. Dementsprechend hat der Brückenbau nicht ausschließlich technische Fragestellungen zu lösen, sondern ist eine räumliche Auseinandersetzung mit dem Ort, der Zeit und dem Material. Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat die Aufgabe, bei Bauvorhaben darauf hinzuwirken, dass ein ausgewogenes Produkt in technischer, wirtschaftlicher und gestalterischer Hinsicht entsteht – ein echtes Kunstwerk eben.

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Ansprechpartner:
Christian Schwarz
Leiter des Referates 43 – Ingenieurbau
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 904-0
Telefax: +49 (711) 904-11190
Mail: Christian.Schwarz@rps.bwl.de


Räume nutzen und Historisches bewahren – Städtebauförderung im Land und in den Kommunen

Anträge für die jährlichen Programme der städtebaulichen Erneuerung - Landessanierungsprogramm und Bund-Länder-Programme - können von den Städten und Gemeinden über die Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium gestellt werden. Das Regierungspräsidium legt dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen einen nach Dringlichkeit geordneten Entscheidungsvorschlag vor. Außerdem werden vom Regierungspräsidium als Bewilligungsstelle Bescheide erstellt und Auszahlungsanträge sowie Abrechnungen bearbeitet.

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Jährliche Programmausschreibung

Tag der Städtebauförderung (jährlich im Mai)

Ansprechpartner:
Dr. Martin Schelberg
Referat 22 (Sachgebiet Stadtsanierung)
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 904-0
Telefax: +49 (711) 904-11190
Mail: martin.schelberg@rps.bwl.de