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Gestaltungs­beiräte Landesförderung für Städte und Gemeinden

Seit dem Jahr 2016 fördert das Land im Rahmen der Initiative zur Stärkung der Baukultur kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte in Baden-Württemberg. Neben der Einrichtung oder Verstetigung bestehender Gestaltungsbeiräte werden auch Maßnahmen zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

Bis zum 29. September 2023 konnten Städte und Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände und Landkreise in Baden-Württemberg Anträge auf eine Förderung in den Jahren 2024 und 2025 stellen.

Bevor Bauvorhaben fertiggestellt sind, durchlaufen sie viele Planungs- und Ausführungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Bauabnahme. Bei der Planung kommt es mit Blick auf das Umfeld eines Neubaus insbesondere darauf an, zum einen zukunftsweisende funktionale und ästhetische Gestaltungsantworten auf die planerischen und baulichen Anforderungen zu finden, zum anderen aber auch das baukulturelle Erbe des Ortes zu erhalten und im Ergebnis das Stadtbild zu verbessern. Immer mehr Gemeinden und Städte nutzen hierfür die Beratung von Gestaltungsbeiräten.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt angesichts der vielfach bestätigten positiven Ergebnisse der Arbeit von Gestaltungsbeiräten Städte und Gemeinden, die beschlossen haben, einen solchen Beirat als beratendes Sachverständigengremium erstmals einzusetzen, einen bestehenden Beirat neu auszurichten oder die Arbeit ihres Gestaltungsbeirats durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu begleiten. Die Beratungsfelder sind weit gefasst, sie reichen von privaten oder öffentlichen Bauvorhaben über städtebauliche Maßnahmen bis hin zu Gestaltungssatzungen. Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht den Bürgerinnen und Bürger, sich gut informiert für die baukulturelle Qualität vor Ort zu engagieren.

Aktuell erhalten zwölf Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine Förderung des Landes. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg lobt die Förderung jährlich neu aus, um weitere Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände bei der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats zu unterstützen. Anträge auf eine finanzielle Zuwendung können in der Regel bis zum 30. September gestellt werden. Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. 

Wie die Arbeit der Gestaltungsbeiräte im Land zu einer stärkeren Wertschätzung des Stadt- beziehungsweise Ortsbildes beiträgt, wird in einer Dokumentation der Landesförderung anhand ausgewählter Praxisbeispiele und der Ergebnisse des ersten landesweiten Erfahrungsaustauschs „Mit Rat und Tat“, der im Dezember 2019 in Pforzheim stattgefunden hat, anschaulich dargestellt. Die Dokumentation soll einerseits als Leitfaden für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Verwaltungen interessierter Kommunen dienen, indem sie häufige Fragen und Unsicherheiten klärt und anhand positiver Beispiele darstellt, welche Wirkung der Einsatz von Gestaltungsbeiräten haben kann. Andererseits soll die Bandbreite unterschiedlicher Modelle, Einsatzgebiete und Arbeitsweisen von Gestaltungsbeiräten im Land aufgezeigt werden. Hier können Sie die Dokumentation bestellen.