Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.

Die Finanzierung und Abwicklung von Flächenrecycling und Altlastensanierung in innerstädtischen Bereichen ist ein zentrales Element beim Schutz der Ressource Boden und eine zentrale Aufgabe der Raumordnung. Die Rentabilität der Entwicklung einer Fläche trotz Altlastensanierung ist entscheidend dafür, ob dies ohne zusätzliche öffentliche Mittel durch Private erfolgt. Andernfalls sind Kommunen und das Land gefragt, zu unterstützen. Welche guten Ideen und Praxisbeispiele es für den Umgang mit der Altlastenproblematik in Baden-Württemberg gibt, lesen Sie hier.